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Was ist die Handänderungssteuer? Wie hoch?

Was ist die Handänderungssteuer? Wie hoch?

In vielen Kantonen muss dem Staat beim Verkauf einer Liegenschaft eine Handänderungssteuer bezahlt werden. Der Kanton Bern hat diese Steuer nun für selbstgenutzte Häuser und  Wohnungen stark reduziert.

Das Stimmvolk des Kantons Bern hat am 18. Mai 2014 einer Änderung des Gesetzes zur Handänderungssteuer zugestimmt. Für all jene, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen, um selber darin zu leben, bringt das entscheidende Vorteile.

 

  • Wer ein Haus oder eine Wohnung zu einem Preis bis zu 800 000 Franken  für den Eigengebrauch kauft, zahlt künftig keine Handänderungssteuer mehr.

 

  • Wer ein Haus oder eine Wohnung zu einem Preis über 800 000 Franken  für den Eigengebrauch kauft, zahlt künftig nur auf dem Betrag, der 800 000 Franken übersteigt Handänderungssteuer.

 

  • Beispiel: Hans Müller kauft ein Haus für 950 000 Franken um selber darin zu wohnen. Nach altem Recht hätte er beim Kauf 17 100 Franken Handänderungssteuer zahlen müssen. Nach neuem Recht schuldet er dem Staat nur noch 2700 Franken.

 

Wie hoch die gesamten Verschreibungskosten (Handänderungssteuer + Notarkosten + Grundbuchgebühren) sind, können Sie mit unserem Onlinerechner schnell ermitteln: Link zum Rechner für die Verschreibungskosten

 

Allerdings ist Vorsicht geboten: Die Eigentümer müssen  den Nachweis erbringen, dass sie die Liegenschaft über ein längere Zeit tatsächlich ausschliesslich selber bewohnen. Sonst wird der Staat die volle Handänderungssteuer im Nachhinein doch noch einfordern. Sie beträgt 1,8 Prozent des Kaufpreises. Bei einer Liegenschaft, die für ein Million Franken gekauft wurde, würde die Handänderungssteuer in diesem Fall also 18 000 Franken betragen.

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