Immo Glauser & Aebi AG
Immobilienschätzer
Immo Glauser & Aebi AG
Centralweg 25, 3013 Bern
Immobilienschätzung und Vermittlung im Kanton Bern
Schuldbrief
Schuldbrief
Schuldbriefe beziehen sich immer auf eine ganz bestimmte Liegenschaft. Zweck: Der Eigentümer gibt den Schuldbrief der Bank als Sicherheit, dafür leiht sie ihm Geld in Form einer Hypothek.
Wissenswertes zum Schuldbrief
Schuldbriefe müssen durch einen Notar ausgestellt und beurkundet werden. Das im Schuldbrief verankerte Pfandrecht wird im Grundbuchamt registriert. Jeder Schuldbrief bezieht sich immer auf ein ganz bestimmtes Grundstück. Auf einem Grundstück können mehrere Schuldbriefe errichtet werden. Hat ein Liegenschaftseigentümer seine Hypothek (gemeint ist streng genommen das Darlehen) zurück bezahlt, muss ihm die Bank den Schuldbrief zurückgeben. Die Errichtung eines Schuldbriefes kostet je nach Kanton und Höhe des Briefes um die 1000 Franken Schuldbrief nicht vernichten!Auch nach dem Abzahlen der Hypothek sollte eines Schuldbriefe können jederzeit wieder verwendet werden, um eine neue Hypothek aufzunehmen. Sei dies vom Eigentümer oder von einem späteren Käufer der Liegenschaft. Es gibt aber einen weit wichtigeren Grund, weshalb auch ein "abbezahlter" Schuldbrief auf keinen Fall vernichtet werden sollte. Wird ein Schuldbrief vermisst, ist von Amtes wegen ein kostspieliges kompliziertes öffentliches Kraftloserklärungsverfahren durchzuführen.