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Immobilienvermittlung

Immobilienvermittlung

Immobilienmakler helfen Liegenschaftsbesitzern, zahlungsfähige Käufer für deren Liegenschaft zu finden. Seriöse Vermittler sorgen dafür, dass der Verkaufsprozess sauber abgewickelt und die Liegenschaft zum bestmöglichen Preis verkauft wird.

Immobilienmakler übernehmen in der Regel alle für den Verkauf einer Liegenschaft notwendigen Arbeiten:  Dazu gehören das Einholen der notwendigen Informationen und Dokumente, die Erstellung einer vollständigen und professionellen Verkaufsdokumentation, die Ausschreibung, die Besichtigungen, die Prüfung der Interessenten sowie der eigentliche Verkauf der Liegenschaft. Der Makler unternimmt nichts ohne Einwilligung der Verkäufer.

 

Wir – die Immo Glauser & Aebi AG – sind selber Immobilienmakler für Kunden mit Liegenschaften im Kanton Bern und in den angrenzenden Kantonen Aargau, Solothurn und Freiburg. Siehe unser Angebot.

 

Gesetzliche Bestimmungen für Maklerverträge

Das Gesetz regelt die rechtliche Situation der Immobilienmakler. Die entsprechenden Gesetze findet man im schweizerischen Obligationenrecht. Die Vorschriften sind in den Artikeln 412 bis 418 festgehalten. Der Mäklervertrag ist rechtlich gesehen ein einfacher Auftrag. Viele Immobilienmakler halten lange Kündigungsfristen in ihren Verträgen fest. Das ist aller rechtlich ungültig. Einfach Aufträge können von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden.

 

Wozu ein Makler?

Um sicherzustellen, dass die Liegenschaft zu einem möglichst guten Preis verkauft werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. So können sogenannte Bieterverfahren durchgeführt werden. Erfahrene Immobilienmakler wissen, wo und wie man Liegenschaften am besten ausschreibt. Was das Beste ist, hängt jeweils von der Art und dem Standort der Liegenschaft ab. Gute Immobilienmakler haben zudem Erfahrung im Verhandeln mit Kaufinteressenten. Sie wissen wie man, abklärt, ob ein Interessent solvent ist. Unsicheren Kaufinteressenten helfen sie, die Finanzierung des Kaufes zu bewerkstelligen. Letztlich sorgen sie dafür, dass der Verkauf bis hin zur notariellen Beurkundung sauber abläuft. Zu beachten ist jeweils, was genau im Verkaufspreis inbegriffen ist, wer zum Beispiel die beim Verkauf obligatorische Prüfung der Elektroinstallation zahlt, wer für Mängel haftet usw. Der Makler nimmt den Verkäufern den zuweilen grossen Aufwand des Verkaufes ab, unterimmt aber nichts, ohne den Verkäufer zu orientieren.

 

Aufgaben und Pflichten des Maklers

 Welche Aufgaben der Makler genau übernimmt, kann im Maklervertrag festgehalten werden. So kann etwa vereinbart werden, dass der Eigentümer die Besichtigungen selber durchführt. Oder, dass die Liegenschaft nur als vermittelt gilt, wenn ein bestimmter Verkaufspreis erzielt wird.

Honorar

Die Provision bei Maklern liegt zwischen 1 und 3 Prozent des Verkaufspreises. Dieser Wert wird üblicherweise im Voraus vereinbart und im Vertrag festgehalten. Bei seriösen Maklern wird der Betrag nur fällig, wenn Liegenschaft tatsächlich verkauft wurde.

Siehe unser Vermittlungsangebot.

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