top of page

Handänderungssteuer wegen Homeoffice?

Vorsicht Handänderungssteuer: Die Grundbuchämter im Kanton Bern haben stillschweigend die Auslegung des Gesetzes geändert.
möhrsav-fürimmosocut.JPG

Die Grundbuchämter im Kanton Bern haben im Herbst 2019 die Anwendung der Handänderungssteuer geändert. Wer eine Wohnung oder ein Haus, kauft um selber darin zu wohnen, muss aufpassen: Grundsätzlich muss, wer eine Liegenschaft im Kanton Bern kauft und selber darin wohnen will, auf den ersten 800 000 Franken keine Handänderungssteuer mehr bezahlen. Damit spart man 14 400 Franken.

 

Neu ist: Wer bei der Verschreibung nicht aufpasst, bekommt nach zwei Jahren dann plötzlich doch eine Rechnung zur Bezahlung der vollen Handänderungssteuer. Das ist seit September 2019 dann der Fall, wenn man als Käufer einer Liegenschaft ein oder mehrere Zimmer der Wohnung oder des Hauses als Büro geschäftlich nutzt.

 

Neuerdings wird die Handänderungssteuer selbst dann fällig, wenn man in der Wohnung nur ein kleines Büro hat und den Rest zum Wohnen braucht. Selbst wer bloss Homeoffice macht, muss unter Umständen die Handänderungssteuer nach neuer Auslegung des Gesetzes zahlen – weil er die Liegenschaft nach behördlicher Auslegung nicht ausschliesslich zum Wohnen nutzt. Wie konsequent die Behörden die neue Praxis handhaben werden, wird sich zeigen.

 

Man kann die neue Falle zwar weitgehend umgehen, man muss das aber zwingend bereits bei der Verschreibung der Liegenschaft machen. Der Trick: Man muss von Anfang an einen Teil (z. B. 10 Prozent) als geschäftliches Miteigentum ausscheiden. Dann wird die Handänderungssteuer nur auf diesem kleinen Teil fällig. Für Fragen können Sie sich bei uns oder bei einem Notar melden.

 

bottom of page